
Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern ein Träger von Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder anderen Hilfemaßnahmen bzw. Angeboten bezeichnet, der nicht öffentlicher Träger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. In der engeren Wortbedeutung wird auch ein kommerzieller, gewinnorientierter, also privatgewerblicher Träger (z. B. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Träger
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